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AGB DataSlam

§ 1 Einleitung und Definition

Der „DataSlam – datengetriebene Gesundheitsforschung auf den Punkt gebracht“ des Netzwerks DataDoc(k) ist eine interaktive Abendveranstaltung, in der Expertinnen und Experten ihre Datenlandschaft, Herausforderungen in der Gesundheitsdatennutzung und - beschaffung sowie Best Practices aus der datengetriebenen Gesundheitsforschung in kreativen Kurzvorträgen einem Publikum vorstellen.

Die Veranstaltung versteht sich als niedrigschwelliges Format, das Austausch, Vernetzung und gegenseitiges Kennenlernen innerhalb des rheinland-pfälzischen Datenökosystems fördert. Am Ende der Veranstaltung wird durch das Publikum eine Siegerin / ein Sieger gekürt.

DataDoc(k) ist ein neues Netzwerk für datengetriebene Gesundheitsforschung in Rheinland-Pfalz und wird durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gefördert. DataDoc(k) ist am Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP angesiedelt. Es bringt wissenschaftliche Einrichtungen, Gesundheitsversorgerinnen und -versorger sowie Fachexpertinnen und -experten zusammen, um den verantwortungsvollen und innovativen Umgang mit Gesundheitsdaten zu fördern. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Datenschutz, Dateninfrastrukturen, Interoperabilität und rechtliche Rahmenbedingungen.

DataDoc(k) bietet praxisnahe Veranstaltungsformate um Austausch, Weiterbildung und konkrete Lösungsentwicklung zu ermöglichen, um Gesundheitsdaten in die Anwendung zu bringen. Ziel ist es, vorhandene Datenressourcen sichtbar zu machen, Wege für die wissenschaftliche Datennutzung aufzuzeigen, Fachakteure zu vernetzen und gemeinsam die digitale Gesundheitsforschung in der Region voranzubringen – fundiert, ethisch und zukunftsfähig.

 

Veranstalter „DataSlam - datengetriebene Gesundheitsforschung auf den Punkt gebracht“ ist das Institut für digitale Gesundheitsdaten (IDG RLP)

Hechtsheimer Straße 37

55131 Mainz

06131 97175 0 | info@idg-rlp.de

Veranstaltungsort des DataSlams ist Kontrast KITCHEN&BAR

Holzhofstraße 5

55116 Mainz

06131 123456

info@kontrast-mainz.de

 

§ 2 Teilnahmebedingungen für einen Kurzvortrag

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ein eigenes Projekt, eine Institution, eine Infrastruktur oder ein thematisch relevantes Vorhaben im Rahmen eines kreativen Kurzvortrags präsentieren möchten. DataDoc(k) freut sich über kreative Kurzvorträge beim DataSlam zu den folgenden Themenfeldern:

Dateninfrastruktur und Datenmanagement

Ein belastbares Fundament für jede Nutzung von Gesundheitsdaten ist eine funktionierende Dateninfrastruktur. Von der sicheren Speicherung bis zur schnellen Verfügbarkeit entscheidet das Datenmanagement darüber, wie gut Daten in Versorgung und Forschung eingebracht werden können. Beiträge können zeigen, wie Datenplattformen, Repositorien oder Register aufgebaut sind, welche Erfahrungen beim Betrieb gesammelt wurden und wie Datenflüsse zwischen Einrichtungen praktisch organisiert werden.

Interoperabilität in der Praxis – Chancen und Herausforderungen

Damit Gesundheitsdaten ihr volles Potenzial entfalten, müssen sie nahtlos zwischen Systemen und Institutionen ausgetauscht werden können. Interoperabilität ist dabei das Schlagwort, aber in der Umsetzung oft mit technischen, organisatorischen und rechtlichen Hürden verbunden. Erfahrungsberichte aus Projekten, die Schnittstellen entwickelt, Standards etabliert oder grenzüberschreitende Lösungen realisiert haben, geben Einblick in Chancen, Stolpersteine und gelungene Ansätze.

Lessons Learned beim Aufbau von Dateninfrastrukturen

Ob in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen oder Behörden: Überall entstehen Dateninfrastrukturen, die neue Versorgungs- und Forschungswege eröffnen. Doch der Aufbau ist nie ohne Herausforderungen. Welche Fallstricke sollten vermieden werden? Welche Erfolgsfaktoren haben sich bewährt? Kurzvorträge in diesem Feld teilen Erfahrungen aus konkreten Projekten und geben wertvolle Hinweise für künftige Vorhaben.

Anwendung von Gesundheitsdaten in der Versorgung

Gesundheitsdaten sind nicht nur ein Forschungsgegenstand – sie wirken ganz konkret in der medizinischen Praxis. Von datenbasierten Entscheidungshilfen über patientenzentrierte Versorgungskonzepte bis hin zu neuen digitalen Tools: Hier werden Beispiele vorgestellt, wie Daten den klinischen Alltag verändern und die Qualität der Versorgung steigern können.

Gesundheitsdaten als Ressource für Forschung und Innovation

Daten sind die Grundlage für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen. Ob im Bereich der personalisierten Medizin, bei der Entwicklung neuer Therapien oder für präventive Ansätze – Gesundheitsdaten eröffnen vielfältige Chancen. In diesem Themenfeld können Projekte vorgestellt werden, die zeigen, wie Daten kreativ und verantwortungsvoll genutzt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten und den Weg für Innovationen zu bereiten.

Die Anmeldung zur Teilnahme mit einem Kurzvortrag erfolgt über die Veranstaltungs- und Anmeldeseite Eveeno. Es sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nach Eingang der Anmeldung für einen Kurzvortrag erhält die Person eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Kurzvortrags dar. Die Zusage über die Teilnahme mit einem Kurzvortrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung ausdrücklich per E-Mail bestätigt.

Die Anzahl der Präsentationsslots ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldungen bzw. nach inhaltlicher Auswahl durch den Veranstalter.

Im Falle einer Absage, kann die Bewerberin/ der Bewerber den Kurzvortrag auf eine Warteliste setzen lassen. Sollte ein Präsentationsslot frei werden, so kann die betreffende Person spontan und nach vorheriger Rücksprache nachrücken. Der Veranstalter wird die entsprechende Person dazu so früh wie möglich informieren.

Anmeldeschluss für einen Kurzvortrag ist der 03.11.2025. Die Vortragenden erhalten bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine verbindliche Zu- oder Absage per Mail durch den Veranstalter.

Änderungen in der Besetzung der Vortragenden sind dem Organisationsteam unverzüglich mitzuteilen.

Die Teilnehmenden sind selbst für ihre Präsentationsmaterialien (z. B. Folien, Poster, Demos) verantwortlich. Der Veranstalter stellt lediglich die grundlegende technische Infrastruktur (Beamer, Mikrofon) zur Verfügung.

§ 3 Daten und geistiges Eigentum

Alle von den Vortragenden eingebrachten Inhalte (z. B. Präsentationen, Visualisierungen, Beschreibungen von Projekten oder Daten) verbleiben im Eigentum der Vortragenden bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

Die Vortragenden räumen dem Veranstalter ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den im Rahmen des DataSlams erstellten oder vorgetragenen Inhalten ein, soweit diese im Rahmen der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit oder Berichterstattung über die Veranstaltung genutzt werden.

Eine eigenständige Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Vorträge durch den Veranstalter erfolgt nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

Die Vortragenden garantieren, dass ihre Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellen den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 4 Verhaltensregeln

Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen, inklusiven und diskriminierungsfreien Miteinander.

Beleidigungen, Belästigungen oder abwertende Äußerungen – insbesondere aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung – werden nicht toleriert.

Der Veranstalter behält sich vor, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln Vortragende oder Gäste von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 5 Wettbewerbsregeln und Bewertung

Jede Präsentation wird innerhalb des vom Veranstalter festgelegten Zeitrahmens durchgeführt. Je Beitrag stehen zehn Minuten zur Verfügung.

Die Bewertung erfolgt durch das Publikum anhand vorab bekannt gegebener Kriterien:

  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit
    Die Inhalte des Vortrags sollen auch für ein fachlich gemischtes Publikum nachvollziehbar sein. Fachbegriffe werden verständlich erklärt, die Argumentation ist klar aufgebaut und die Kernaussage wird präzise herausgestellt.
  • Relevanz des Themas
    Der Vortrag soll einen Bezug zu den Themenfeldern Gesundheitsdaten, Dateninfrastrukturen oder Projekten im rheinland-pfälzischen Datenökosystem haben. Besonders berücksichtigt werden Beiträge, die aktuelle Herausforderungen oder innovative Lösungsansätze beleuchten.
  • Kreativität und Originalität
    Die Präsentation soll durch neue Ideen, kreative Ansätze oder unkonventionelle Perspektiven überzeugen. Auch die Wahl von Präsentationsmethoden (z. B. Visualisierungen, Storytelling, anschauliche Beispiele) kann hier positiv in die Bewertung einfließen.
  • Präsentationsstil und Wirkung
    Bewertet werden Auftreten, Klarheit der Sprache, Zeitmanagement sowie die Fähigkeit, das Publikum einzubeziehen und zu begeistern. Ein souveräner und lebendiger Vortragsstil trägt wesentlich zur Wirkung bei.
  • Gesellschaftlicher und praktischer Nutzen
    Berücksichtigt wird, inwieweit der vorgestellte Beitrag Anknüpfungspunkte für Versorgung, Forschung oder Gesellschaft eröffnet und welchen Mehrwert er für das Datenökosystem bietet.
  • Gesamteindruck
    Neben den Einzelfaktoren wird auch der Gesamteindruck des Vortrags gewertet – also die Harmonie von Inhalt, Präsentationsform und Relevanz.

Über ein digitales Tool wird das Publikum am Ende der Veranstaltung anhand der angeführten Kriterien eine Bewertung abgeben. Am Ende werden die Ergebnisse aus der Befragung durch das Organisationsteam ausgewertet und durch die Moderation verkündet.

Die Entscheidung über die Gewinner*innen ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Der Wettbewerb erfolgt ohne kommerzielle Gewinnabsicht.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden folgende gestaffelte Preise vergeben:

  • 1. Platz: 150 € Essensgutschein für das Restaurant Kontrast KITCHEN&BAR
  • 2. Platz: 100 € Essensgutschein für das Restaurant Kontrast KITCHEN&BAR
  • 3. Platz: 50 € Essensgutschein für das Restaurant Kontrast KITCHEN&BAR

Der Veranstalter behält sich vor, die Preisvergabe zu ändern oder zusätzliche Sonderpreise auszuloben. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände während der Veranstaltung.

Die Vortragenden sind für die von ihnen eingebrachten Inhalte selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

§ 7 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Veranstalter höchste Priorität. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen.

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist das Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP (IDG RLP)

Hechtsheimer Straße 37
55131 Mainz

06131 97175 0
info@idg-rlp.de

 

Der Datenschutzbeauftragte der Organisation ist

Prof. Dr. Thomas Jäschke
DATATREE AG

Bovermannstraße 8
44141 Dortmund

0231 54380-398
dsb@datatree.ag

Personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, institutionelle Zugehörigkeit) werden ausschließlich zum Zweck der Organisation, Durchführung und Nachbereitung des DataSlams erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Eine Information zum Datenschutz gem. Artt. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier.

Während der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese dienen der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen. Mit der Teilnahme erklären sich die Vortragenden und Gäste damit einverstanden, dass der Veranstalter entsprechendes Material unentgeltlich nutzen darf.

Teilnehmende, die nicht aufgenommen oder veröffentlicht werden möchten, können dies dem Veranstalter im Vorfeld mitteilen. Der Veranstalter wird versuchen, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen.

§ 8 Vertragsbeendigung

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Ein Anspruch auf Teilnahme am DataSlam besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Anmeldung über die Veranstaltungs- und Anmeldeseite Eveeno zum DataSlam in Kraft und gelten für die gesamte Dauer der Veranstaltung sowie darüber hinaus. Abweichende mündliche oder schriftliche Absprachen, die diesen AGB widersprechen, sind unwirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mainz.